Information zu den Sturmschäden
Für den Schadenersatz aus dem Katastrophenfonds ist eine Schadensmeldung
bei der Gemeinde innerhalb von 6 Monaten nach dem Schadenseintritt erforderlich.
Der Schaden soll mit einigen Fotos dokumentiert werden.
Der Privatschadensausweis ist auf der Gemeinde auszufüllen.
Wir sind bemüht, alle Betroffenen bestmöglich zu unterstützen!