Mitarbeiter & Parteienverkehr

Liste der Mitarbeiter der Gemeinde Bad Blumau im Bereich Verwaltung inkl. jeweiliger Zuständigkeit und den Kontaktdaten.
Johanna Hanfstingl
T: +43 3383 2206 11
F: +43 3383 2206 15
hanfstingl@bad-blumau.gv.at
Amtsleitung, Projekte und Sitzungen, Buchhaltung
 
Julia Sommer
T: +43 3383 2206 11
F: +43 3383 2206 15
sommer@bad-blumau.gv.at
Amtsleitung-Stv./Büroleiterin
 
Rosalinde Feigl-Pelzmann
T: +43 3383 2206 12
F: +43 3383 2206 15
feigl@bad-blumau.gv.at
Parteienverkehr, Meldewesen, Fremdenverkehr, Gemeindezeitung, Kalender, Bauamt, Flächenwidmungsplan, Wohnungs- und Grundstücksverwaltung
 
Elisabeth Desimaier
T: +43 3383 2206 14
F: +43 3383 2206 15
desimaier@bad-blumau.gv.at
Sekretariat
 
Kerstin Hödl
T: +43 3383 2206 31
F: +43 3383 2206 15
hoedl@bad-blumau.gv.at
Veranstaltungen
 
Marco Rath
T: +43 3383 2206 13
F: +43 3383 2206 15
rath@bad-blumau.gv.at
Auszubildender Verwaltungsassistent
 

 

Kundmachung gemäß § 13 Abs 2 und Abs 5 AVG:

I. Amtsstunden und für den Parteienverkehr bestimmte Zeit:

Montag und Dienstag von 8 bis 14 Uhr
Donnerstag von 8 bis 14 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
(vorläufig geänderte Öffnungszeiten)

II. Rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen:

Für die rechtswirksame Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Rechtsmittel und sonstigen Mitteilungen (§ 13 Abs 1 AVG) stehen ausschließlich folgende Adressen zur Verfügung:

Postalisch: Gemeinde Bad Blumau, 8283 Bad Blumau 65
Per Telefax: 03383/2206-15
Per E-Mail: gde@bad-blumau.gv.at

Als Amtsstunden werden jene Zeiten bezeichnet, zu denen schriftliche Anbringen von der Gemeinde Bad Blumau entgegengenommen werden.
Die Empfangsgeräte für Telefax und E-Mail der Gemeinde Bad Blumau sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, sie werden aber nur während der Amtsstunden betreut.
Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte übermittelt werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Diese Anbringen gelten daher auch dann, wenn sie bereits in den Verfügungsbereich der Gemeinde Bad Blumau gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (eingelangt) und werden erst ab diesem Zeitpunkt in Behandlung genommen.