Mitarbeiter & Parteienverkehr

Liste der Mitarbeiter der Gemeinde Bad Blumau im Bereich Verwaltung inkl. jeweiliger Zuständigkeit und den Kontaktdaten.
Johanna Hanfstingl
hanfstingl@bad-blumau.gv.at
Amtsleitung, Projekte und Sitzungen, Buchhaltung
 
Amtsleitung Stellvertretung
 
Stefanie Krankenedl
krankenedl@bad-blumau.gv.at
Amtsleitung Assistentin, Telefonverwaltung
 
Elisabeth Desimaier
desimaier@bad-blumau.gv.at
Allgemeine Verwaltung, Förderabwicklung Kindergarten/Heilpädagogischer Kindergarten, Volksschule
 
Rosalinde Feigl-Pelzmann
feigl@bad-blumau.gv.at
Bürgerservice, Meldewesen, Flächenwidmungsplan, Wohnungs-/Grundstücksverwaltung, Fremdenverkehr
 
Standesamt, Staatsbürgerschaft, Veranstaltungen, Gemeindezeitung, Kalender, Bürgerservice
 
Bauamt
 
Kunden-Buchhaltung, Rechnungsabschuss, Voranschlag
 
Sandra Hochwarter
hochwarter@bad-blumau.gv.at
Lieferanten-Buchhaltung, Abgaben-Buchhaltung, Förderungen
 

 

Kundmachung gemäß § 13 Abs 2 und Abs 5 AVG:

I. Parteienverkehrszeiten:

Mo: 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
Di, Do & Fr.: 8-12 Uhr
Oder nach telefonischer Vereinbarung!
Mittwoch ist kein Parteienverkehr!

Amtsstunden:
Mo-Do 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
Fr: 8-12 Uhr

II. Rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen:

Für die rechtswirksame Einbringung von Anträgen, Gesuchen, Rechtsmittel und sonstigen Mitteilungen (§ 13 Abs 1 AVG) stehen ausschließlich folgende Adressen zur Verfügung:

Postalisch: Gemeinde Bad Blumau, 8283 Bad Blumau 65
Per Telefax: 03383/2206-15
Per E-Mail: gde@bad-blumau.gv.at

Als Amtsstunden werden jene Zeiten bezeichnet, zu denen schriftliche Anbringen von der Gemeinde Bad Blumau entgegengenommen werden.
Die Empfangsgeräte für Telefax und E-Mail der Gemeinde Bad Blumau sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, sie werden aber nur während der Amtsstunden betreut.
Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte übermittelt werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Diese Anbringen gelten daher auch dann, wenn sie bereits in den Verfügungsbereich der Gemeinde Bad Blumau gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (eingelangt) und werden erst ab diesem Zeitpunkt in Behandlung genommen.