ERGEBNIS – NATIONALRATSWAHL 2024
KUNDMACHUNG
über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde / in Statutarstädten der Bezirkswahlbehörde vor der Wahl
KUNDMACHUNG
über die
Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat
Gemäß § 1 Abs. 3 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, BGBl. II Nr. 169/2024, bekanntgemacht.
Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut:
„Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
Aufgrund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO, BGBl. Nr. 471, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2023, wird verordnet:
§ 1. Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der
29. September 2024
festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 9. Juli 2024 bestimmt.“
Kundmachung Nationalratswahl 2024 (Download PDF 0,6 KB)
Link auf die Website des Bundesministeriums für Inneres: Nationalratswahl 2024