Ab dem 01.01.2025 wird die etablierte Metallverpackungssammlung eingestellt, ab dann werden restentleerte Kunststoff- und Metallverpackungen gemeinsam im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne gesammelt. Diese gemeinsame Sammlung ist mittlerweile dank technisch gut entwickelter Sortier- und Abscheidetechniken problemlos zugunsten eines qualitätsvollen getrennten Recyclings möglich. Ebenso werden ab dem 01.01.2025 Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen aus Metall mit Einwegpfand beaufschlagt, ein Betrag von 25 Cent je Gebinde, welcher nach Rückgabe in Geschäften (oder bei Automaten) wieder ausgefolgt wird. So wird in den Gelben Tonnen Sammelvolumen frei und dieses kann mit Metallverpackungen aufgefüllt werden, ohne das Sammelsystem zu überlasten. Mit dem genauen Stichtag 01.01.2025 sind Umstellungsmaßnahmen jedoch nicht flächendeckend möglich, da unsere Entsorger die blauen Container für Metallverpackungen natürlich nicht in der gesamten Steiermark gleichzeitig abziehen können. In unserer Gemeinde wird die Metallverpackungssammlung bereits im Dezember eingestellt, d.h. schon ab dann ist eine Mit-Sammlung von Metallverpackungen im Gelben Sack / in der Gelben Tonne vorzusehen. Wir ersuchen um gewissenhaftes Mittragen der Umstellungsmaßnahmen und danken für ihr Verständnis! Übrigens: Auch die Umstellung auf das Einwegpfandsystem wird nicht lückenlos mit dem 01.Jänner vollzogen. Altbestände an bereits abgefüllten Getränken dürfen noch über das gesamte Jahr 2025 in nicht bepfandeten Gebinden abverkauft werden. Somit werden Alt-Flaschen und Alt-Dosen ohne Pfandsymbol noch im Gelben Sack bzw. in der Gelben Tonne mit gesammelt.
Archiv des Autors: Mitarbeiter Gemeinde Bad Blumau
Termine & Öffnungszeiten BH Hartberg-Fürstenfeld
Privatschadensausweis
Information zu den Sturmschäden
Für den Schadenersatz aus dem Katastrophenfonds ist eine Schadensmeldung
bei der Gemeinde innerhalb von 6 Monaten nach dem Schadenseintritt erforderlich.
Der Schaden soll mit einigen Fotos dokumentiert werden.
Der Privatschadensausweis ist auf der Gemeinde auszufüllen.
Wir sind bemüht, alle Betroffenen bestmöglich zu unterstützen!
Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2024/2025
Der Heizkostenzuschuss kann wieder bis 28. Februar 2025 in der Gemeinde oder heuer erstmals auch online beantragt werden.
Nähere Informationen dazu finden Sie im Anhang…
Heizkostenzuschuss
Anleitung Onlineformular – Bürger
Richtlinien
Landtagswahl 2024
KUNDMACHUNG
über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde / in der Stadt Graz der Bezirkswahlbehörde vor der Wahl
KUNDMACHUNG
über die Auflegung des Wählerverzeichnisses und das Berichtigungsverfahren
KUNDMACHUNG
über die Ausschreibung der Wahl des Landtages Steiermark
Fachärztin/Facharzt gesucht…
gesucht wird ein(e) Fachärztin/Facharzt
Standort:8283 Bad Blumau 18, Neubau haus der Gesundheit
Heller und schöner Ordinationsbereich ab 1. Jänner 2025 langfristig zu mieten
Praxisgröße zwischen 100-140 m², Raumeinteilung noch Großteils möglich
Kontakt: Gemeinde Bad Blumau +43 3383 2206
(Allgemein Mediziner mit Hausapotheke sowie Therapeuten im Gebäude praktizierend.)
Gebührenbremse
Gebührenbremse
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Nationalrat hat beschlossen, der inflationsbedingten Steigerung entgegenzuwirken.
Jede Gemeinde erhält ihren Hauptwohnsitzen entsprechend eine finanzielle Unterstützung, welche in voller Höhe den Abgabepflichtigen gutgeschrieben wird.
Bei der Vorschreibung für das 3. Viertel 2024 finden alle, welche eine Müllgebühr für Hauptwohnsitze bezahlen, die Gebührenbremse mit einem Minusbetrag ausgewiesen.
Wir freuen uns, dass der Bund diese Möglichkeit geschaffen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Schaffer
Bürgermeister
Nationalratswahlen 2024
ERGEBNIS – NATIONALRATSWAHL 2024
KUNDMACHUNG
über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde / in Statutarstädten der Bezirkswahlbehörde vor der Wahl
KUNDMACHUNG
über die
Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat
Gemäß § 1 Abs. 3 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, BGBl. II Nr. 169/2024, bekanntgemacht.
Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut:
„Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
Aufgrund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO, BGBl. Nr. 471, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2023, wird verordnet:
§ 1. Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der
29. September 2024
festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 9. Juli 2024 bestimmt.“
Kundmachung Nationalratswahl 2024 (Download PDF 0,6 KB)
Link auf die Website des Bundesministeriums für Inneres: Nationalratswahl 2024